1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge einschließlich Beratung und sonstigen vertraglichen Leistungen, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals auf sie Bezug genommen wird. Einkaufsbedingungen des Käufers wird, auch wenn sie nach der Einreichung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen in die Vertragsverhandlungen eingeführt werden, schon jetzt Widersprochen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt der Bedingungen gültig.

2. Preisstellung

Unsere Angebote sind freibleibend. Preise verstehen sich ab Lager. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

3. Verpackung

Verpackung wird niedrigst berechnet und nicht zurückgenommen.

4. Versand

Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung. Falls nicht eine besondere Versandart vorgeschrieben wird, erfolgt die Wahl des Versandweges und der Versandmittel durch uns nach dem besten Ermessen und ohne Gewähr für billigste Beförderung.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungstag in bar ohne Abzug zu begleichen. Bei Eingang von Barzahlungen bei uns innerhalb von 8 Tagen, gerechnet vom Ausstellungstag der Rechnung, gewähren wir 2% Skonto, wenn bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für Verzugszeiten werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte die Zinsen und Kosten berechnet, die die Großbanken für ungedeckte Kontokorrentkredite in Anrechnung bringen. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, oder erhalten wir über ihn eine nach unserer Entscheidung nicht völlig einwandfreie Auskunft oder tritt auf Seiten des Schuldners Zahlungsverzug ein, werden sämtliche offene Forderungen sofort fällig, auch wenn für diese Wechsel gegeben sind. Wir sind dann berechtigt, Vorauszahlungen oder geeignete Sicherheiten zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, von allen Verträgen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn einer Aufforderung, binnen angemessener Frist Vorauszahlung oder Sicherheit zu leisten, nicht nachgekommen wird. Erfolgt die Zahlung in Wechseln oder Schecks, fallen die Kosten für Diskontierung und Einziehung dem Käufer zur Last, Wechsel werden nur Vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber innerhalb der Skontierungsfrist mit unserer Zustimmung angenommen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum. Bei einem Kontokorrentverhältnis gilt das vorbehaltene Eigentum auch zur Sicherung für unsere Saldoforderungen. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande zu dem Verhältnis, des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer, dem die Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet ist , tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerungen- gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Waren erfolgt- schon hiermit bis zur Tilgung aller unserer offenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Vereinbarung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, oder zusammen mit solchen Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Das gilt auch in den Fällen, in denen unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung kraft Gesetzes untergegangen ist. Der Käufer wird von uns mit dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ermächtigt, die abgetretenen Forderungen in seinem Namen, jedoch für unsere Rechnung, eizuziehen. Die Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer muss uns eine Pfändung oder jene andere Beeinträchtigung unserer Rechte sofort anzeigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind unzulässig. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Veranlagen des Kunden verpflichtet, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

7. Beanstandungen und Gewährleistung

Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Schrauben und Muttern u. ä. Gewinde- Normteile werden von uns nach den technischen Lieferbedingungen DIN 267 geliefert, sofern keine Sondervereinbarungen getroffen wurden. Für nachweisliche fehlerhaft gelieferte Ware liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder erteilen eine Gutschrift. Haben wir die Ersatzlieferung gewählt und ist die Nachlieferung von uns schuldhaft nicht innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist ausgeführt worden oder unmöglich geworden oder endgültig fehlgeschlagen, kann der Käufer Herabsetzung der Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Sonderanfertigung besteht bei evtl. anfallenden Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % kein Anspruch auf Zurücknahme bzw. Nachlieferung der Quantitäten. Es wird kein Gewähr übernommen für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus einer Ware beigefügten schriftlichen Anleitung (z. B. Etikett oder Gebrauchsanweisung) ergibt oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich von uns bejaht wurde. Der Käufer ist selbst verpflichtet, die Eignung für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab zu überprüfen. Andere als die vorgenannten Gewährleistungsansprüche – insbesondere auch Schadensersatzansprüche – des Käufers sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der grobe Fahrlässigkeit oder des Fehlers zugesicherter Eigenschaft eine Beschränkung oder ein Anschluss der Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich ist und damit zwingend gehaftet wird.

8. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldungshaftungen gegen uns oder unsere Erfüllungshilfen – wegen Beratungsfehlern, wegen eines zu vertretenen Mangels gem. § 635 BGB, wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder verschuldeter Unmöglichkeit, aus unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. In allen Fällen, in denen die Haftung mit oder ohne Verschulden nicht ausgeschlossen, aber beschränkt werden kann, ist die Haftung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden beschränkt.

9. Lieferung und Lieferfristen

Richtige und Rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Teillieferungen sind unzulässig. Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, oder sonstige Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleichviel, ob bei uns oder unseren Vorlieferanten eingetreten – wie Betriebsstörungen, Ausschusswerden, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten, die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wird durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn die unvorhergesehenen Ereignisse während eines Lieferverzuges eintreten. Den Eintritt derartiger Ereignisse werden wir dem Käufer unverzüglich anzeigen.

10. Warenrückgabe

Von uns gelieferte Lagerware kann ohne eine entsprechende rechtliche Verpflichtung nur zurückgenommen werden, wenn wir vorher schriftliches Einverständnis dazu gegeben haben und die Ware sich in einwandfreiem Zustand und in Original-Verpackung befindet. Die vereinbarte Rücklieferung, die frei unserem Lager vorzunehmen ist, wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Sonderanfertigungen und oberflächenveredelte Teile können in keinem Fall zurückgenommen werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist Hamburg. Gerichtstand – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Hamburg.

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